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Teilnahmebdingungen

Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels “Sommer, Sonne, Rollerfun” der Cityroller GmbH

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels “Sommer, Sonne, Rollerfun” ist die Cityroller GmbH, Schelmenwasenstraße 7, D-70567 Stuttgart (im Folgenden „Cityroller“ genannt).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und als Fan der Facebookseite von Cityroller registriert sind. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.

3. Teilnahme

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer den auf der Pinnwand von Facebook oder Instagram von Cityroller geposteten Aufruf anklickt und auf der Homepage www.cityroller.de an dem Gewinnspiel teilnimmt. Die Teilnahme muss auf der Homepage von Cityroller erfolgen.

Die Berechtigung zur Teilnahme ist abhängig von der Einwilligung in den Erhalt des Newsletters. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Teilnehmers, dem Erhalt des Newsletters für die Zukunft zu widersprechen.

Cityroller behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der das Gewinnspiel manipuliert oder schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Ein Ausschluss erfolgt auch, wenn ein begründeter Verdacht einer Manipulation oder eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen besteht.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel von Cityroller ist unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich etwaige Kosten für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Gewinnspiel tragen. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Produkten.

4. Teilnahmezeitraum und Gewinne

Das Gewinnspiel findet in der Zeit zwischen 02. Juni und 15. Juli 2020 23:59 auf der Cityroller-Facebookseite und auf der Homepage von Cityroller statt. Zu gewinnen ist der in dem Post von Cityroller aufgeführte Gewinn.

Die Gewinner werden durch Ziehung am 20. Juli ausgelost. Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht.
Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums durch eine Email informiert.

Übermittelt der Gewinner nicht bis zum 25. Juli 2020 um 23:59 Uhr seine vollständigen Kontaktdaten (Name, Postadresse) an Cityroller per Email, so entfällt sein Anspruch auf den Gewinn und Cityroller ermittelt einen neuen Gewinner.

Die Gewinne werden dann den Gewinnern auf dem Postweg an die angegebene Postadresse zugesandt. Eine Abholung vor Ort in Stuttgart-Möhringen ist auch möglich. Der persönliche Erhalt des Gewinns vor Ort muss schriftlich bestätigt werden.

5. Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen

Cityroller haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook- oder Instagram-Internetseite von Cityroller.
Cityroller behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von Cityroller zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele gewährleistet werden kann.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind direkt an Cityroller und nicht an Facebook oder Instagram zu richten.